AGB

      A   L   L   G   E   M   E   I   N   E       G   E   S   C   H   Ä   F   T   S   B   E   D   I   N   G   U   N   G   E   N

    § 1 Provisionsanspruch
     
    1.1     Wir erhalten für   den   Nachweis   und/oder  Vermittlung
    von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in
    nachstehend   aufgeführter   Höhe   zuzüglich   der   jeweils
    gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %):
    a) bei   Kaufverträgen   oder   wirtschaftlich   ähnlichen
    Geschäften 3 % des Kaufpreises;
    b) bei   Vermietung,   Verpachtung,   Leasing   oder
    wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten;
    c) bei  Vermittlung  von   Haus-  und  Grundbesitz   3   %  des
    Kaufpreises.

    1.2   Die   vorstehenden   Provisionssätze   sind   mangels
    abweichender   Vereinbarung   vom   Auftraggeber   an   uns   zu
    zahlen. Sie gelten, soweit  in dem jeweiligen Angebot nicht
    ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

    § 2 Fälligkeit der Provision

    2.1   Die   angegebene   Provision   wird   erst   fällig,   wenn   ein
    entsprechender   unter   §1   dieses   Vertrages   dargebotener
    tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss
    eines   Vertrages   über   das   angebotene   Objekt   zustande
    kommt.

    2.2   Provisionsanspruch   entsteht   auch   dann,   wenn   aus
    wirtschaftlichen,   rechtlichen   oder   sonstigen   Erwägungen
    neben  dem   angebotenen  Vertrag   oder statt   eines  solchen
    ein   anderer   zustande   kommt   (z.B.   Abschluss   eines   Kauf-
    oder   Pachtvertrages,   Abschluss   eines   Lizenz-   oder
    Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

    2.3   Bei   Zahlungsverzug   der   Provision   oder   eines
    Aufwendungsersatzes   sind   vom   Auftraggeber
    Verzugszinsen   in   Höhe   von   3   %   über   dem   jeweiligen
    Basiszinssatz,   mindestens   jedoch   6   %   zu   zahlen.   Dem
    Auftraggeber   bleibt   der   Nachweis   vorbehalten,   dass   ein
    Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

    § 3 Doppeltätigkeit
    Wir   dürfen   auch   für   den   anderen   Vertragsteil
    provisionspflichtig tätig werden.

    § 4 Weitergabeverbot
    Sämtliche   Informationen   einschließlich   unserer
    Objektnachweise   sind   ausschließlich   für   den   Auftraggeber
    bestimmt.   Diesem   ist   es   ausdrücklich   untersagt,   die
    Objektnachweise   und   -informationen   ohne   unsere
    ausdrückliche   Zustimmung,   die   zuvor   schriftlich   eingeholt
    werden   muss,   an   Dritte   weiterzugeben.   Verstößt   der
    Auftraggeber   gegen   diese   Verpflichtung   und   schließt   der
    Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
    Informationen weitergegeben hat, den  Hauptvertrag  ab, so
    ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte
    Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

    § 5 Kenntnis von Angeboten
    Ist  dem Auftraggeber  ein  Angebot   bereits   bekannt,   hat   er
    dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb fünf Tage nach
    Erhalt,   schriftlich   unter   Angabe   der   Quelle   anzuzeigen.
    Verstöße   gegen   diese   Verpflichtung   begründen   einen
    Schadensersatzanspruch durch uns.

    § 6 Informationspflicht
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns  unverzüglich schriftlich
    zu   informieren,   falls   er   eine   vermittelte   und/oder
    nachgewiesene   Gelegenheit   zum   Vertragsabschluss   nicht
    wahrnehmen möchte.

    § 7 Abschluss des Hauptvertrages
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns  unverzüglich schriftlich
    über   den   Abschluss   eines   Hauptvertrages   zu   informieren
    und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

    § 8 Haftung

    8.1   Wir   haften   in   Fällen   des   Vorsatzes   oder   der   groben
    Fahrlässigkeit   nach   den   gesetzlichen   Bestimmungen.   Die
    Haftung für  Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
    leichte   Fahrlässigkeit   haften   wir     ausschließlich   nach   den
    Vorschriften   des   Produkthaftungsgesetzes,   wegen   der
    Verletzung des Lebens, des Körpers oder   der  Gesundheit
    oder  wegen   der  Verletzung  wesentlicher   Vertragspflichten.
    Der   Schadensersatzanspruch   für   die   leicht   fahrlässige
    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
    vertragstypischen,   vorhersehbaren   Schaden   begrenzt,
    soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von
    Erfüllungsgehilfen und  Vertretern haften wir   in demselben
    Umfang.

    8.2   Regelung   des   vorstehenden   Absatzes   (8.1)   erstreckt
    sich   auf   Schadensersatz   neben   der   Leistung,   den
    Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch
    wegen   vergeblicher   Aufwendungen,   gleich   aus   welchem
    Rechtsgrund,   einschließlich   der   Haftung   wegen   Mängeln,
    Verzugs oder Unmöglichkeit.

    § 9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

    9.1   Abweichungen   oder   Ergänzungen   zu   diesen
    Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies
    gilt ebenso für den Vertragspunkt 9.1 selbst.

    9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der
    Schriftform.

    § 10 Salvatorische Klausel

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen
    ungültig   sein,   so   soll   die   Wirksamkeit   der   übrigen
    Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
    wenn   innerhalb   einer   Regelung   ein   Teil   unwirksam,   ein
    anderer   Teil   aber   wirksam   ist.   Die   jeweils   unwirksame
    Bestimmung   soll   von   den   Parteien   durch   eine   Regelung
    ersetzt   werden,   die   den   wirtschaftlichen   Interessen   der
    Vertragsparteien am nächsten  kommt und  die den übrigen
    vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
    § 11 Gerichtsstand
    Gerichtsstand   für   alle   Auseinandersetzungen   der   Parteien
    ist, soweit zulässig, Mönchengladbach.

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