A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
§ 1 Provisionsanspruch
1.1 Wir erhalten für den Nachweis und/oder Vermittlung
von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in
nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %):
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen
Geschäften 3 % des Kaufpreises;
b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder
wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten;
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 3 % des
Kaufpreises.
1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels
abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an uns zu
zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht
ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
§ 2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein
entsprechender unter §1 dieses Vertrages dargebotener
tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss
eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande
kommt.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus
wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen
neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen
ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf-
oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder
Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines
Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem
Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
§ 3 Doppeltätigkeit
Wir dürfen auch für den anderen Vertragsteil
provisionspflichtig tätig werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich unserer
Objektnachweise sind ausschließlich für den Auftraggeber
bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die
Objektnachweise und -informationen ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung, die zuvor schriftlich eingeholt
werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der
Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der
Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die
Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die mit ihm vereinbarte
Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er
dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb fünf Tage nach
Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen
Schadensersatzanspruch durch uns.
§ 6 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich
zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder
nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht
wahrnehmen möchte.
§ 7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich
über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren
und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§ 8 Haftung
8.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die
Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von
Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben
Umfang.
8.2 Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt
sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den
Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch
wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung
9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen
Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies
gilt ebenso für den Vertragspunkt 9.1 selbst.
9.2 Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenfalls der
Schriftform.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen
ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch,
wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein
anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung
ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der
Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen
vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien
ist, soweit zulässig, Mönchengladbach.